Notice regarding archiving of photos and email notifications
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1. Inhalt und Zustandekommen
1.1 Parteien und Gegenstand
Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der Fotografen Online Service GmbH, Greifswalder Straße 207, 10405 Berlin („FDE“) und deren Kunden („Fotograf“) in Bezug auf die Bereitstellung einer Online-Plattform, mit der Fotografen ihre Werke und sonstigen Leistungen gegenüber ihren Kunden („Endkunden“) anbieten und vertreiben können. FDE erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Fotografen und nur an Volljährige.
1.2 Keine abweichenden Regelungen
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen, außer die Parteien haben ausdrücklich Abweichendes individuell vereinbart.
1.3 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Die Bestimmungen der § 312i Abs. 1 Nr. 1-3 BGB über allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr werden hiermit abbedungen.
1.4 Zustandekommen des Vertrages
Der Fotograf kann sich auf www.getphoto.at für eine kostenlose 14-tägige Testphase registrieren. Durch Bereitstellung des kostenlosen Testkontos durch FDE kommt zunächst ein unentgeltliches Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen und FDE gemäß diesen AGB zustande. Nach Ablauf der kostenlosen Testphase kann sich der Fotograf für einen weiterhin kostenlosen oder einen kostenpflichtigen Tarif entscheiden, für den jeweils weiterhin diese AGB gelten. Bei Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs werden die Eingaben des Fotografen zunächst nochmals auf einer Bestellseite angezeigt. Von der Bestellseite aus kann der Fotograf noch Korrekturen seiner Eingaben vornehmen. Erst wenn der Fotograf den „Kostenpflichtig Bestellen“-Knopf auf der Bestellseite geklickt hat, gibt er ein rechtsverbindliches Angebot für einen kostenpflichtigen Tarif ab. Der Fotograf erhält daraufhin per E-Mail eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung des kostenpflichtigen Tarifs. Der Vertrag über den kostenpflichtigen Tarif kommt erst zustande, wenn der Fotograf eine E-Mail erhält, in der FDE auch die Annahme der Bestellung erklärt. Die Annahmeerklärung kann auch in derselben E-Mail erfolgen, mit der FDE den Zugang der Bestellung bestätigt.
1.5 Abrufbarkeit des Vertragstextes
Dieser Vertragstext ist abrufbar über www.getphoto.at/agb und steht dem Fotografen dort auch zum Download und zur lokalen Speicherung als PDF bereit (bitte hier klicken). Zur Ansicht des PDFs wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt (http://get.adobe.com/de/reader/).
1.6 Sonstige Angaben
Der Vertragstext steht ausschließlich in Deutsch zur Verfügung.
2. Leistungen von FDE
2.1 Online-Dienst
FDE stellt dem Fotografen eine Online-Plattform bereit, mit deren Hilfe der Fotograf (i) sich und seine Leistungen als Fotograf im Internet mit einer von ihm gewählten Subdomain oder einer durch ihn selbst registrierten Top Level Domain präsentieren („Webpräsenz“), und (ii) seine Fotos in Form von Fotoprodukten (Papierfoto, Poster, bedruckte Tassen usw.) oder als digitale Bilddatei online anbieten und verkaufen kann („Online-Shop“, Webpräsenz und Online-Shop gemeinsam „Online-Dienst“). FDE handelt dabei als reiner technischer Dienstleister des Fotografen. FDE stellt dem Fotografen den Online-Dienst zur Nutzung für dessen eigene geschäftliche Zwecke als Fotograf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bereit. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist untersagt. Einzelheiten der Leistung (z.B. Speicherplatz) ergeben sich aus dem vom Fotografen bei der Bestellung gewählten Tarif. FDE behält sich vor, auf der Webpräsenz und im Online-Shop der Fotografen, die einen Tarif ohne Grundgebühr nutzen, Werbung einzublenden.
2.2 Branchenverzeichnis
Fotografen können von FDE in einem öffentlichen Branchenverzeichnis gelistet werden.
2.3 Fotoprodukte
Soweit ein Endkunde über den Online-Shop Fotoprodukte kauft, gelten die „Besonderen Bedingungen für den Kauf von Fotoprodukten“.
2.4 Verfügbarkeit
FDE stellt dem Fotografen den Online-Dienst mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Monatsmittel während der Betriebszeit bereit. FDE erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von FDE genutzten Rechenzentrums an das Internet.
a) Betriebszeit. Nicht zur Betriebszeit gehören von FDE per E-Mail angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. Installation von Updates oder Upgrades) von bis zu 8 Stunden je Kalendermonat. FDE wird sich bemühen, Wartungsarbeiten auf die Nacht (24:00 Uhr bis 5:00 Uhr MEZ) zu legen. FDE wird den Fotografen über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig benachrichtigen.
b) Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle des Online-Dienstes aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Nichtverfügbarkeiten des Online-Dienstes und Sperrungen durch FDE, die FDE aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern FDE angemessene Vorkehrung zur Sicherheit des Services getroffen hatte (z.B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch).
2.5 Support
FDE schuldet keinen Support. Ein etwaig bereitgestellter Support erfolgt auf freiwilliger Basis und kann von FDE jederzeit geändert oder kostenpflichtig ausgestaltet werden. Gesetzliche Mängelansprüche des Kunden bleiben unberührt.
2.6 Leistungsänderungen
FDE kann den Online-Dienst (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann FDE den Online-Dienst im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Würde durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht nur unerheblich gestört, so ist die einseitige Änderung nicht zulässig. Bei für den Fotografen nicht nur unwesentlich nachteiligen Änderung gilt: FDE wird den Fotografen in der Regel zwei Monate vor dem Inkrafttreten über die Änderung informieren. Der Fotograf kann in diesem Falle den Vertrag innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich mit Wirkung zum Wirksamwerden der geplanten Änderung kündigen. Kündigt der Fotograf nicht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf diese Folge wird FDE den Fotografen in der Änderungsmitteilung hinweisen. Eine etwaige, im Voraus bezahlte Vergütung erhält der Fotograf im Falle seiner außerordentlichen Kündigung anteilig erstattet.
3. Rechtsbeziehung zum Endkunden
3.1 Endkundenbeziehung
Vertragspartner der Endkunden ist ausschließlich der Fotograf, der diesen gegenüber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Dies gilt auch für den Kauf von Fotos in Printform oder als digitale Bilddatei. Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Fotograf und Endkunden ist ausschließlich der Fotograf verantwortlich. Der Fotograf ist insofern in der Ausgestaltung der Konditionen frei (Preisgestaltung, AGB, etc.), hat jedoch die für die Zahlungsabwicklung nach Ziffer 7.2 erforderlichen Vereinbarungen mit dem Endkunden zu treffen. Durch Änderungen bei der Zahlungsabwicklung (z.B. Hinzufügen neuer Zahlungsarten für Endkunden) kann es erforderlich sein, dass der Fotograf seine AGB gegenüber den Endkunden entsprechend anpassen muss.
3.2 Direkte Serviceleistungen
Falls FDE in Zukunft im Zusammenhang mit dem Online-Shop Serviceleistungen gegenüber den Endkunden des Fotografen anbieten will, die eine direkte Kundenbeziehung zwischen FDE und den Endkunden erfordern, so wird FDE vorher die Zustimmung des Fotografen einholen. Diese kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Portal erfolgen.
3.3 Musterdokumente
Soweit FDE dem Fotografen Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise für dessen Webpräsenz und dessen Online-Shop bereitstellt, handelt es sich um eine nicht geschuldete, unentgeltliche Leistung. Es obliegt dem Fotografen, diese Dokumente ggf. durch Hinzuziehung Externer zu prüfen und anzupassen.
3.4 Steuern und Abgaben
Dem Fotograf obliegt es, zu ermitteln, ob und welche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben im Verhältnis zu Endkunden anfallen, und die in den Endkunden-Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt abzuführen. FDE erstellt die Rechnungen automatisiert nach den Vorgaben des Fotografen, eine Kontrollpflicht von FDE besteht insoweit nicht.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Fotografen
4.1 Angaben
Der Fotograf ist verpflichtet, alle geforderten Pflichtfelder auszufüllen und alle Angaben gegenüber FDE richtig und vollständig vorzunehmen und bei Änderungen (z.B. Umzug) umgehend zu aktualisieren, insbesondere alle Angaben für das Impressum (z.B. ladungsfähige Anschrift) sowie die Rechnungsangaben-Einstellungen (z.B. Umsatzsteuersatz). Auf Anforderung von FDE wird der Fotograf einen geeigneten Identitätsnachweis erbringen (z.B. mittels PostIdent).
4.2 Beachtung anwendbarer Vorschriften
Der Fotograf ist verpflichtet, bei der Nutzung des Online-Dienstes alle anwendbaren Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere das Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Bildnis-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Telemedien- und Datenschutzrecht. Dies gilt insbesondere für
a) die Wahl der Subdomain oder Top Level Domain,
b) datenschutzrechtliche Einwilligungs- und Informationspflichten,
c) die vom Fotografen gegenüber Endkunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und
d) das Einstellen von Inhalten (siehe hierzu auch Ziffer 5).
4.3 Zugangsdaten
Der Fotograf wird seine Zugangsdaten vertraulich behandeln, sicher aufbewahren, keinen Dritten zugänglich machen und den Verlust FDE unverzüglich anzeigen.
4.4 Verbote
Der Fotograf verpflichtet sich, es zu unterlassen,
a) Inhalte einzustellen, die Schadprogramme enthalten,
b) den Online-Dienst als Hosting-Service für Inhalte zu nutzen, die nicht unmittelbar seiner Tätigkeit als Fotograf zuzuordnen sind (z.B. Musikarchiv, Kinofilme),
c) Bilder im Online-Shop anzubieten, die nicht von ihm selbst erstellt wurden, außer FDE hat vorab ihre Einwilligung erteilt, welche FDE nicht unbillig verweigern darf.
4.5 Verkauf nur individueller Fotoprodukte
Der Fotograf wird über den Online-Shop nur Fotoprodukte anbieten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, für die dem Kunden mithin kein Widerrufsrecht zusteht.
4.6 Sicherungskopien
Dem Fotografen obliegt es, Kopien der von ihm eingestellten Fotografen-Inhalte (insbesondere Texte und Fotos) zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Fotograf diese Obliegenheit, so haftet FDE bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Fotografen aufgetreten wären.
4.7 Steuerrelevante Daten
Dem Fotografen obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Fotografen ist bekannt, dass der Online-Dienst nicht den Anforderungen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ genügt.
5. Vom Fotografen eingestellte Inhalte
5.1 Nutzungsrechte
Der Fotograf räumt hiermit FDE an den vom Fotograf in den Online-Dienst eingestellten Fotos, Texten und sonstigen Inhalten („Fotografen-Inhalte“), das unentgeltliche, einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der Online-Dienste zu nutzen. Dies umfasst insbesondere, die Fotografen-Inhalte auf Servern eines von FDE genutzten Rechenzentrums zu speichern, im erforderlichen Umfang zu vervielfältigen (z.B. in Backups, Erstellung von Abzügen), zu bearbeiten (z.B. Erzeugung von Vorschaubildern) und öffentlich zugänglich zu machen.
5.2 Verfügungsbefugnis
Der Fotograf garantiert hiermit FDE, dass der Fotograf über alle Rechte an den Fotografen-Inhalten verfügt und alle Einwilligungen eingeholt hat, die erforderlich sind, um FDE die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zu gewähren. Hierzu gehören insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte, Leistungsschutzrechte sowie etwaige erforderliche Einwilligungen von abgebildeten Personen.
5.3 Rechtmäßigkeit
Weiter garantiert der Fotograf FDE, dass die Fotografen-Inhalte keine sonstigen rechtlichen Beanstandungen auslösen, insbesondere nach dem Strafrecht (z.B. Verbot der Verbreitung von Pornografie), Wettbewerbsrecht und dem Jugendschutzrecht. Eine Prüfpflicht seitens FDE besteht nicht.
6. Sperrung
6.1 Sperrung wegen Pflichtverletzung
Wenn der Fotograf (i) mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät oder (ii) seine vertraglichen Pflichten in anderer Weise in nicht nur unerheblichem Umfang verletzt, ist FDE berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Beendigung der Vertragsverletzung ganz oder in Teilen auszusetzen, z.B. durch Offline-Schaltung der Webpräsenz des Online-Shops oder durch Sperrung oder Löschung betroffener Bilder (Sperre). FDE wird den Fotografen vor einer Sperrung über die Pflichtverletzung schriftlich oder per E-Mail informieren und zur Beseitigung auffordern (Abmahnung), außer FDE ist dies nicht zuzumuten (z.B. Zahlungsunfähigkeit des Fotografen). Die Abmahnung wird grundsätzlich mindestens eine Woche vor einer Sperre erfolgen, außer bei Gefahr im Verzug (z.B. rechtsverletzende Inhalte). In der Abmahnung wird FDE auf die drohende Sperre hinweisen bzw. FDE wird den Fotografen über die Sperre umgehend informieren. Der Fotograf bleibt auch während der Sperre zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
6.2 Sonstige Fälle
Ziffer 6.1 gilt entsprechend, wenn (i) Dritte an FDE mit der plausiblen Behauptung herantreten, dass die Nutzung des Online-Dienstes durch den Fotografen rechtswidrig ist (z.B. Fotografen-Inhalte verstoßen gegen Rechte Dritter) oder FDE aus eigener Kenntnis entsprechende Anhaltspunkte hierfür hat, oder (ii) FDE Anhaltpunkte hat, dass das Kundenkonto von Dritten missbraucht wird.
7. Vergütung, Zahlungsabwicklung und Abrechnung
7.1 Vergütung
Der Fotograf schuldet FDE für die Nutzung des Online-Dienstes je nach gewähltem Tarif (i) während der Vertragslaufzeit keine oder eine feste monatlichen Grundgebühr, (ii) eine vom Umfang der Inanspruchnahme abhängige Servicegebühr (z.B. je verkauftem Bild oder Abzug) gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung des Endkunden gültigen Preisliste von FDE und (iii) eine Gebühr für kostenpflichtige Zusatzservices, die der Fotograf in Anspruch nimmt. Werden Fotoprodukte bei FDE bestellt, so fallen zusätzlich ein Kaufpreis und Versandkosten an, es gelten insoweit die „Besonderen Bedingungen für den Kauf von Fotoprodukten“. Die Servicegebühr ist je nach gewähltem Tarif ein bestimmter Anteil des Netto-Umsatzes, wobei vom Netto-Umsatz der Nettokaufpreis und die Netto-Versandkosten bei der Berechnung der Servicegebühr vorher abgezogen werden.
7.2 Zahlungsabwicklung
Der Fotograf beauftragt hiermit FDE mit der Zahlungsabwicklung betreffend Forderungen des Fotografen gegen Endkunden aus Geschäften, die Endkunden über den Online-Shop getätigt haben und erteilt FDE hiermit entsprechende Befugnis zur Entgegennahme der Zahlungen. Die Kosten für die Zahlungsabwicklung sind in der Servicegebühr enthalten, mit Ausnahme der Kosten nicht gedeckter Buchungen (z.B. nicht gedeckte Lastschriften). Das Ausfallrisiko von Endkunden trägt der Fotograf. FDE ist nicht zum Inkasso verpflichtet (z.B. Beantragung von Mahnbescheiden, Vollstreckung etc.). FDE ist berechtigt, die Zahlungsabwicklung zukünftig auf einen externen Anbieter zu übertragen (siehe Ziffer 14.1).
7.3 Abrechnung
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich und jeweils am Ende des Abrechnungszeitraums. Dabei werden die von FDE für den Fotografen vereinnahmten Zahlungen von Endkunden mit der Grundgebühr, der Servicegebühr, etwaigen Kaufpreisen (für Fotoprodukte im Verhältnis FDE zu Endkunde) und Versandkosten sowie sonstigen im Einzelfall beauftragten Leistungen (z.B. Designleistungen) verrechnet. Ein Saldo zu Gunsten des Fotografen wird auf dessen Anforderung ausbezahlt, ein Saldo zu Gunsten von FDE in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig.
7.4 Online-Rechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Online-Konto des Fotografen und ergänzenden Hinweis hierüber per E-Mail („Online-Rechnung“). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen besteht nicht.
7.5 Nettopreise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern dies nicht explizit anderweitig ausgewiesen ist.
7.6 Zahlungsverzug
Kommt der Fotograf für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Grund- und Servicegebühr oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Servicegebühr (Durchschnitt der letzten 6 Monate) erreicht, in Verzug, ist FDE berechtigt, nach entsprechender Androhung in Textform den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
8. Datenschutz
8.1 Kundendaten
Die vom Endkunden im Rahmen der Nutzung des Online-Dienstes eingegebenen Daten (z.B. Anschriften und Bestellungen von Endkunden) („Kundendaten“) stehen dem Fotografen zu. FDE behandelt die Kundendaten vertraulich. Keine Kundendaten in diesem Sinne sind Daten aus der Erbringung von Serviceleistungen, die FDE gemäß Ziffer 3.2 direkt gegenüber Endkunden erbringt.
8.2 Auftragsdatenverarbeitung
Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: FDE verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Fotografen und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Online-Dienstes. FDE trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Fotograf bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Fotografendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und TMG, verantwortlich.
8.3 Zulässige Nutzungen und Subunternehmer
FDE ist berechtigt, die Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen des Online-Dienstes zu nutzen. FDE ist zudem zur Einschaltung von Subunternehmern bei der Leistungserbringung (z.B. Hosting, Zahlungsabwicklung, Fotolabore) und externer Inkassounternehmen berechtigt und kann hierfür im erforderlichen Umfang Kundendaten weitergeben.
9. Mängelansprüche
9.1 Mängelfreiheit und Beschaffenheit
FDE wird den Online-Dienst frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
9.2 Mängelbeseitigung
FDE wird Mängel des Online-Dienstes innerhalb angemessener Frist beseitigen. FDE ist berechtigt, den Fotografen vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der zu Grunde liegenden Software zu beseitigen, sofern dies dem Fotografen zumutbar ist.
9.3 Anfängliche Unmöglichkeit
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von FDE bleibt hiervon unberührt.
9.4 Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit FDE kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 11.1 Satz 2).
9.5 Gesetzliche Regelung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
10. Freistellungspflichten
10.1 Freistellungspflicht
Machen Dritte, eingeschlossen staatliche Institutionen, gegenüber FDE Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass der Fotograf gegen die in den Ziffern 4.1, 4.2, 5.2 oder 5.3 genannten Rechtsgarantien und Verpflichtungen verstoßen hat (z.B. Einstellung von rechtsverletzenden Bildern), gilt Folgendes: der Fotograf wird FDE von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, FDE bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und FDE von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
10.2 Verschuldungsunabhängigkeit
Die Freistellung nach Ziffer 10.1 erfolgt ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fotografen und auf erstes Anfordern.
10.3 Voraussetzungen
Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 10.1 ist, dass FDE den Fotografen über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Fotografen ermöglicht, auf Kosten des Fotografen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Dies gilt nicht, soweit FDE notwendige Prozesspartei ist. Soweit FDE diese Anforderungen nicht erfüllt reduziert sich die Freistellungspflicht des Fotografen entsprechend.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Ausschluss in bestimmten Fällen
FDE haftet für Schäden, soweit diese
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von FDE verursacht wurden, oder
b) leicht fahrlässig von FDE verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fotograf vertrauen darf (z.B. Fotos werden zu falschen Preisen angeboten).
Im Übrigen ist die Haftung von FDE unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer FDE haftet kraft Gesetz zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch FDE erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.
11.2 Begrenzung der Höhe nach
Im Falle von Ziffer 11.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet FDE nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
11.3 Kostenlose Testphase
Die Haftung von FDE ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden, die während der kostenlosen Testphase oder einem kostenlosen Tarif verursacht wurden.
11.4 Mitarbeiter und Beauftragte von FDE
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 11.1 bis 11.3 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von FDE.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung eines Testkontos und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, soweit sich aus dem gewählten Tarif keine Mindestlaufzeit ergibt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12.2 Tarifwechsel
Der Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich. Der Wechsel in einen niedrigeren, einschließlich Grundgebühr-freien Tarif ist jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats mit einer Frist von einer Woche möglich, außer der bestehende Tarif hat eine Mindestlaufzeit.
12.3 Form
Die Kündigung kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
12.4 Daten bei Vertragsende
Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Fotograf nicht mehr auf seine Kundendaten und Fotografen-Inhalte zugreifen. Es obliegt dem Fotografen, die Stammdaten seiner Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Online-Dienstes zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe (z.B. Bereitstellung bestimmter Daten als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist FDE nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird FDE die Kundendaten und Fotografen-Inhalte löschen, sofern FDE nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist FDE berechtigt, die Daten stattdessen zu sperren.
13. Besondere Bedingungen für den Kauf von Fotoprodukten
13.1 Anwendungsbereich
Soweit der Fotograf bei FDE Fotos in Printform (Papierfoto, Poster, Aufdruck auf Tassen usw.) („Fotoprodukte“) über Partner-Labore von FDE bestellt, gilt diese Ziffer 13 vorrangig vor den sonstigen Bestimmungen dieser AGB.
13.2 Zustandekommen von Kaufverträgen über Fotoprodukte
Geht eine Bestellung von Endkunden über Fotoprodukte eines Partner-Labors im Online-Shop des Fotografen ein, so gilt dies als Angebot des Fotografen an FDE zum Kauf entsprechender Fotoprodukte zur jeweils aktuellen Preisliste von FDE, welche im Administrationsbereich des Online-Diensts eingesehen werden kann. FDE nutzt dabei als Erfüllungsgehilfen das vom Fotografen gewählte Partner-Labor. FDE sendet dem Fotografen eine entsprechende Bestellbestätigung. Diese stellt zugleich eine Annahme des Angebots durch FDE dar, außer in der Bestellbestätigung steht etwas Abweichendes.
Bestellungen, zu denen noch keine Zahlung bei FDE oder dem Fotografen eingegangen ist, kann der Fotograf jederzeit kostenfrei stornieren. Ausgenommen von der Möglichkeit der kostenlosen Stornierung sind Bestellungen, bei denen die Endkunden oder der Fotograf eine Zahlungsart gewählt haben, welche die Bezahlung der Bestellung nach Beginn der Produktion der Fotoprodukte vorsieht – beispielsweise Zahlung auf Rechnung. Der Fotograf hat im Administrationsbereich des Online-Dienstes die Möglichkeit, Zahlungsarten zu aktivieren und deaktivieren.
13.3 Lieferung und Versandkosten
FDE bzw. das Partner-Labor liefert die Fotoprodukte nach Zahlungseingang direkt an die Endkunden, außer es handelt sich um eine Eigenbestellung des Fotografen. Für den Versand fallen die Versandkosten gemäß Preisliste von FDE an, welche im Administrationsbereichs des Online-Diensts eingesehen werden kann.
13.4 Zahlung
Für die Zahlung gilt die Verrechnung gemäß Ziffer 7.
13.5 Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung. In Bezug auf die Verjährung und Schadenersatzansprüche gelten Ziffer 9.4 und 11. Die gesetzlichen Regressmöglichkeiten im Falle von Endkunden die Verbraucher sind, bleiben unberührt (vgl. §§ 478, 479 BGB).
13.6 Handelsrechtliche Regelungen
Ist der Fotograf Kaufmann, so gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.
13.7 Kauf bei anderen Laboren
Wenn der Fotograf Fotoprodukte bei anderen Laboren als Partner-Laboren bestellt, so kommt der Vertrag über den Erwerb der Fotoprodukte nicht zwischen FDE und dem Fotografen sondern direkt zwischen dem Fotografen und dem jeweiligen Labor zustande. Es gelten dann die Bestimmungen des jeweiligen Labors, FDE übermittelt lediglich das Angebot des Fotografen an das Labor.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen der AGB
FDE ist zur einseitigen Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund berechtigt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetzgebung (z.B. zum Fernabsatzrecht) oder weil dies aus sonstigen gleichwertigen Gründen erforderlich ist (z.B. Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken). Außerdem ist FDE berechtigt, die Zahlungsabwicklung auf einen externen Anbieter zu übertragen. Würde durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht nur unerheblich gestört, so ist die einseitige Änderung nicht zulässig. FDE wird den Fotografen mindestens zwei Monate vor geplantem in Kraft treten der Änderung die neue Fassung der AGB zukommen lassen und über das Datum des Inkrafttretens informieren. Der Fotograf kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich mit Wirkung zum Wirksamwerden der geplanten Änderung kündigen. Kündigt der Fotograf nicht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf diese Folge wird FDE den Fotografen in der Änderungsmitteilung hinweisen. Etwaige im Voraus bezahlte Vergütung erhält der Fotograf im Falle seiner außerordentlichen Kündigung anteilig erstattet.
14.2 Aufrechnung
Der Fotograf kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von FDE unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
14.3 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
14.4 Gerichtsstand
Ist der Fotograf Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei FDE. FDE bleibt berechtigt, am Sitz des Fotografen zu klagen.
14.5 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
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Stand: 14. Dezember 2015